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Gutachten für den Geschäftsführer oder die Gesellschafter (Überprüfung der Organisationspflichten)

Company Value Consulting - asset protection

Steigende Kompliziertheit, die Unsicherheit bei der Beurteilung der Notwendigkeit und des Bedürfnisses der Absicherung, die Delegation von Verantwortung haben die Nachfrage nach Gutachten für die Absicherung von Entscheidungen in den letzten Jahren stark steigen lassen.

Corporate-Compliance bedeutet heute eine ordnungsgemäße Organisation des Unternehmens.

Die Geschäftsführung ist unmöglich in der Lage, sämtliche Aufgaben in Eigenverantwortung auszuführen. Bestandteil der Organisation ist die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Delegation der anfallenden Aufgaben.

Im Rahmen einer vertikalen Delegation werden Aufgaben auf die unteren, nachgeordneten Ebenen übertragen.

Durch die Etablierung einer „top-down“ Organisation trägt die Geschäftsführung dafür Sorge, dass die Arbeit unterhalb der Geschäftsführungsebene entsprechend den gesetzlichen und unternehmerischen Vorgaben geleistet wird, wobei ein ausreichender Informationsfluss zwischen den Hierarchieebenen sichergestellt sein muss.

Haftungsmindernd für den Geschäftsführer ist die Delegation jedoch jeweils nur, wenn die Aufgabe an sachgerecht ausgewählte, kompetente, belehrte und eingearbeitete Mitarbeiter delegiert wird, denen zur Erfüllung der delegierten Aufgaben auch die möglichen Mittel zur Verfügung gestellt werden und die Erfüllung der Aufgaben durch den Geschäftsführer überwacht werden.

Zur Überprüfung dieser Pflichten bieten wir Ihnen eine Analyse über unsere Gutachten, die den Geschäftsführer in dieser Tätigkeit entlasten. Durch unser Gutachten übernehmen wir natürlich die Haftung für das Unternehmen/Geschäftsführer, weshalb diese Delegation eine Sicherheit für die handelnden Personen bietet.

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