Corporate Employee Benefits
Betriebliche Krankenzusatzversicherung
Kategorie
Versicherungslösungen
Die Konzepte der betrieblichen Krankenversicherungen sind immer mehr skalierbar. So können Sie als Unternehmer entscheiden, welche Bausteine Sie als wichtig für Ihre Mitarbeiter in Bezug auf deren Tätigkeiten und Ihren Unternehmenszielen erachten.
Über die Möglichkeiten einer stationären Absicherung, bis hin zu Zahnzusatzversicherungen und Krankentagegeldbausteinen, sind die Möglichkeiten vielfältig.
Auch die Absicherung von Vorsorgeaufwendungen, zur Steigerung einer geringen Ausfallquote Ihrer Mitarbeiter, sind in vielen Konzepten versicherbar.
Alle Bausteine sind so konzipiert, dass sie Lücken im privaten Budget Ihrer Mitarbeiter schließen, die durch Krankheiten und mangelnde Leistungen der gesetzlichen Versorgung entstehen können.
Viele Anbieter stellen für die Produkte sogar schon eigene Versichertenkarten mit Firmenlogo zur Verfügung. Dies steigert die Firmenidentität und die Mitarbeiterbindung Ihrer Belegschaft.
Häufig gestellte Fragen
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Muss jeder Kunde separat versichert werden?
Nein, nicht immer. Es gibt je nach Versicherung vertraglich vereinbarte Deckungssummen (z. B. 5.000 Euro), die generell ohne Abfrage versichert sind. Man spricht hier von der sogenannten vertraglich vereinbarten Blinddeckung der Versicherer.
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Was ist, wenn ich keine Schäden habe?
Je nach Anbieter werden in dieser Konstellation Rückzahlungen von entrichteten Beiträgen vorgenommen. Dies sogar, wenn ein Schaden entstanden ist, aber eine festgelegte Schadenquote nicht erreicht wurde. Anzumerken ist, dass im Fall von Schäden auch eine Malus-Klausel (Beitragserhöhung) greifen kann.
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Was passiert, wenn ein Kunde die Forderung bestreitet?
Oft versuchen Auftraggeber, Zahlungen zu verweigern oder zu kürzen. Sie behaupten, Ihre erbrachte Leistung entspricht nicht der vereinbarten Qualität. Eine Forderungsausfallversicherung kann Ihnen dann, nach Begutachtung durch einen Sachverständigen, bei ordnungsgemäßer Leistung bereits bis zu 70 % (abzgl. Gutachterkosten) auf die bestrittene Forderung ausgleichen. Die Forderung wird dann geltend gemacht und bei Insolvenz oder Nichtausgleich.
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Was passiert, wenn ein Insolvenzverwalter eine beglichene Forderung zurückfordert?
Insolvenzverwalter haben bei insolventen Auftraggebern aufgrund der aktuellen Rechtslage die Möglichkeit, schon ausgeglichen Forderungen vor einer Insolvenz, zurückzufordern. Die Möglichkeiten hierfür sind in der Praxis leicht gegeben. Hierfür empfiehlt sich einen möglichen Baustein mitzuversichern, der Sie vor einem Ausfall schützt.