Corporate Employee Benefits
Betriebliche Altersvorsorge
Kategorie
Versicherungslösungen
Der Wandel in der betrieblichen Altersversorgung war in den letzten Jahren enorm. Reformen und Veränderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz, oder aber auch Veränderungen wie z. B. der Erlass des Solidaritätsbeitrages für ca. 90 % der Steuerzahler, ermöglichen viele gute Konzepte zum Aufbau einer notwendigen weiteren Zusatzversorgung.
Um Mitarbeiter lange an Ihr Unternehmen zu binden, empfiehlt es sich eine grundlegende Versorgungsordnung für Ihre Mitarbeiter aufzustellen. Vor allem aber ist eine rechtssichere Versorgungsordnung für die Geschäftsleitung ein notwendiges haftungsminderndes Arbeitsmittel und zukunftsweisende Arbeitsgrundlage.
Die Möglichkeiten der Absicherung über eine betriebliche Altersversorgung in Hinblick auf eine Kapitalzahlung, eine Rentenzahlung, einer Arbeitskraftabsicherung sind hier vielfältig.
Flankiert mit einer entsprechenden Beteiligung des Arbeitgebers, kann diese Maßnahme zu einem erheblichen Entscheidungsfaktor für Bewerber und feste Mitarbeiter werden, sich langfristig an Ihr Unternehmen zu binden.
Häufig gestellte Fragen
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Muss jeder Kunde separat versichert werden?
Nein, nicht immer. Es gibt je nach Versicherung vertraglich vereinbarte Deckungssummen (z. B. 5.000 Euro), die generell ohne Abfrage versichert sind. Man spricht hier von der sogenannten vertraglich vereinbarten Blinddeckung der Versicherer.
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Was ist, wenn ich keine Schäden habe?
Je nach Anbieter werden in dieser Konstellation Rückzahlungen von entrichteten Beiträgen vorgenommen. Dies sogar, wenn ein Schaden entstanden ist, aber eine festgelegte Schadenquote nicht erreicht wurde. Anzumerken ist, dass im Fall von Schäden auch eine Malus-Klausel (Beitragserhöhung) greifen kann.
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Was passiert, wenn ein Kunde die Forderung bestreitet?
Oft versuchen Auftraggeber, Zahlungen zu verweigern oder zu kürzen. Sie behaupten, Ihre erbrachte Leistung entspricht nicht der vereinbarten Qualität. Eine Forderungsausfallversicherung kann Ihnen dann, nach Begutachtung durch einen Sachverständigen, bei ordnungsgemäßer Leistung bereits bis zu 70 % (abzgl. Gutachterkosten) auf die bestrittene Forderung ausgleichen. Die Forderung wird dann geltend gemacht und bei Insolvenz oder Nichtausgleich.
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Was passiert, wenn ein Insolvenzverwalter eine beglichene Forderung zurückfordert?
Insolvenzverwalter haben bei insolventen Auftraggebern aufgrund der aktuellen Rechtslage die Möglichkeit, schon ausgeglichen Forderungen vor einer Insolvenz, zurückzufordern. Die Möglichkeiten hierfür sind in der Praxis leicht gegeben. Hierfür empfiehlt sich einen möglichen Baustein mitzuversichern, der Sie vor einem Ausfall schützt.