Die D&O Versicherung (Directors & Officers) hat Ihren Ursprung in Amerika und ist auf dem europäischen Markt seit langem eingezogen.
Das aus dem Haftpflichtbereich entstandene Produkt umfasst die rechtliche Würdigung und Prüfung von Ansprüchen der Innen- und Außenhaftung von Organen und leitenden Angestellten der Unternehmen (oder z. B. Vereinen, Stiftungen, etc.).
Die Abwehr unberechtigter, oder die Befriedigung berechtigter Ansprüche, ist analog der Haftpflichtversicherung die Aufgabe des Produktes. Aber auch weitere Bausteine, als die eigenen Ansprüche des Unternehmens, oder die, außenstehender Dritter, können hier abgesichert werden.
Äußerst wichtig ist im Falle einer möglichen Ablehnung der Ansprüche die Übernahme der Verteidigung (passiver Rechtsschutz). Gerade bei derartig gelagerten Fällen sind im Rahmen der Honorarberatung die Anwalts- und auf Basis des Streitwertes die eventuell hohen Gerichtskosten nicht zu unterschätzen.
Nahezu dreiviertel aller Entscheidungsträger denken, dass Sie im Falle eines Fehlverhaltens mit Ihrer Haftung lediglich auf das Stammkapital des Unternehmens begrenzt sind. Dies ist jedoch nicht immer der Fall!
Die persönliche Haftung von organschaftlichen Risikoträgern mit Ihrem uneingeschränkten Privatvermögen wird fatalerweise häufig vollkommen unterschätzt.
Hierfür gibt es die D&O Versicherung, die den Personenkreis der Organe und leitenden Angestellten absichert.
Quasi wird Ihr Privatvermögen über eine Versicherung des Unternehmens geschützt. Umgekehrt schützt sich das Unternehmen vor einem möglichen Ausfall (Schaden größer als das Privatvermögen) eines Verursachers (bei ausreichender Versicherungssumme).
Sie haben Fragen zur Organhaftung, möglichen Versicherungskonzepten, oder einem Vergleich zu einem bestehenden Produkt?
Wir beraten Sie gerne.