Corporate Employee Benefits
Unfallversicherung
Kategorie
Versicherungslösungen
Sie beschäftigen als Unternehmer Mitarbeiter, die stark gefahrgeneigten Tätigkeiten unterliegen wie z. B. :
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Arbeiten auf dem Bau
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Montagen
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Häufige Reisetätigkeit/ Außendienst
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Transporttätigkeiten
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Etc.
Selbstverständlich sind die Mitarbeiter während der Arbeitszeit und des Berufs gegen die Folgen eines Berufsunfalls abgesichert, aber wie?
Reichen die Leistungen der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften Ihres Unternehmens aus, um die Mitarbeiter vor eventuellen Folgeschäden zu schützen? Was ist bei Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls? Das kurze Abweichen von Vorschriften reicht hier bereits häufig aus.
Eine berufliche Gruppenunfallversicherung für Ihre Mitarbeiter mit individuellen Leistungsmöglichkeiten gibt Ihnen die Möglichkeit, neben einer täglichen Absicherung im und außerhalb des Berufs, weitere Sicherheit und Mitarbeiterbindung/-zufriedenheit zu schaffen.
Sie können die Prämien zu einer Gruppenunfallversicherung, unter Berücksichtigung aller Vorschriften, sogar als Betriebsabgabe absetzen.
Gerne beraten wir Sie und Ihren Steuerberater zu diesen Möglichkeiten.
Häufig gestellte Fragen
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Muss jeder Kunde separat versichert werden?
Nein, nicht immer. Es gibt je nach Versicherung vertraglich vereinbarte Deckungssummen (z. B. 5.000 Euro), die generell ohne Abfrage versichert sind. Man spricht hier von der sogenannten vertraglich vereinbarten Blinddeckung der Versicherer.
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Was ist, wenn ich keine Schäden habe?
Je nach Anbieter werden in dieser Konstellation Rückzahlungen von entrichteten Beiträgen vorgenommen. Dies sogar, wenn ein Schaden entstanden ist, aber eine festgelegte Schadenquote nicht erreicht wurde. Anzumerken ist, dass im Fall von Schäden auch eine Malus-Klausel (Beitragserhöhung) greifen kann.
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Was passiert, wenn ein Kunde die Forderung bestreitet?
Oft versuchen Auftraggeber, Zahlungen zu verweigern oder zu kürzen. Sie behaupten, Ihre erbrachte Leistung entspricht nicht der vereinbarten Qualität. Eine Forderungsausfallversicherung kann Ihnen dann, nach Begutachtung durch einen Sachverständigen, bei ordnungsgemäßer Leistung bereits bis zu 70 % (abzgl. Gutachterkosten) auf die bestrittene Forderung ausgleichen. Die Forderung wird dann geltend gemacht und bei Insolvenz oder Nichtausgleich.
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Was passiert, wenn ein Insolvenzverwalter eine beglichene Forderung zurückfordert?
Insolvenzverwalter haben bei insolventen Auftraggebern aufgrund der aktuellen Rechtslage die Möglichkeit, schon ausgeglichen Forderungen vor einer Insolvenz, zurückzufordern. Die Möglichkeiten hierfür sind in der Praxis leicht gegeben. Hierfür empfiehlt sich einen möglichen Baustein mitzuversichern, der Sie vor einem Ausfall schützt.