Wer in der heutigen Wirtschaftslage Aufträge gewinnen möchte, muss seinen Auftraggebern Sicherheiten bieten, zum Beispiel in Form von Bürgschaften.
So beruhigen Sie Ihren Auftraggeber mit der Gewissheit, dass Sie alle Ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen können.
Eine Kautionsversicherung deckt Sie Bürgschaftsverpflichtungen, ohne Ihre Liquidität oder Kreditlinie einzuschränken. Denn dieses ausgelagerte Bürgschaftsvolumen wird nicht auf die Kreditlinie Ihrer Hausbank/en angerechnet.
Aber welche AVAL-Formen gibt es am Versicherungsmarkt?
Ausführungsbürgschaft
Mit einer Ausführungsbürgschaft stellen Sie sicher, dass alle Ihre Leistungen vertragsgemäß ausgeführt werden.
Mängelansprüchebürgschaften
Eine solche Bürgschaft dient der Sicherstellung der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen gemäß VOB, oder BGB.
Vertragserfüllungsbürgschaften
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft dient der Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung und Gewährleistung Ihrer Dienstleistung.
Vorauszahlungsbürgschaften
Eine Vorauszahlungsbürgschaft deckt das Verlustrisiko aus vorab geleisteten Zahlungen eines Auftraggebers.
Bauhandwerkersicherungsbürgschaften gem. § 650f des bürgerlichen Gesetzbuches
Eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaften (gem. § 650f BGB) dient i.d.R. dazu, die Bezahlung einer Bauleistung durch den Besteller/Auftraggeber an den Auftragnehmer sicherzustellen.
Bietungsbürgschaften
Eine Bietungsbürgschaften dient dazu, die Einhaltung von Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung sicherzustellen.
Mietbürgschaften
Eine Mietbürgschaft auf erste Anforderung dient dem Vermieter zur Sicherstellung seiner Kaution, ohne die Hinterlegung von Liquidität.